Markt für breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene: M 1/10-92 vom 15.11.2010
Auf diesem Markt wurden die von A1 Telekom Austria in das Standardangebot aufzunehmenden Mindestbestandteile mit dem hier wiedergegebenen Spruchpunkt des angeführten Bescheids (M 1/10-92 vom 15.11.2010) zur Feststellung von beträchtlicher Marktmacht vorgegeben:
Spruchpunkt B.3.3. "A1 Telekom Austria AG hat gemäß § 38 Abs. 3 TKG 2003 das bestehende „Wholesale-Standardangebot der A1 Telekom Austria AG betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen für Internet Service Provider“ idF vom 01.09.2010 aufrechtzuerhalten sowie binnen zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides in einer die Auflagen dieses Bescheides erfüllenden Form auf ihrer Webseite zu veröffentlichen und laufend auf aktuellem Stand zu halten. Das Standardangebot hat zumindest alle Produkte nach den Spruchpunkten B.1.1 und B.1.2 zu umfassen. Ferner müssen im Standardangebot folgende Regelungen enthalten sein:
- Klarstellung über den Beginn der Fälligkeit des Entgelts für den Bezug von marktgegenständlichen Leistungen,
- Detaillierte (technische) Beschreibung des Angebotsgegenstandes inkl. Nebenleistungen und Spezifikationen der Verwendung findenden elektronischen Schnittstellen,
- Bestimmungen über Angebotsannahme, Vertragsdauer, Kündigung, und Vertragsanpassung inkl. Änderungen des Angebotsgegenstandes,
- Bestimmungen zu Bestellung, Bereitstellung und Stornierung bzw. Kündigung von Bitstream-Leitungen inkl. Fristen,
- Bestimmungen über Beginn und Ende der Leistungsbereitstellung inkl Fristen,
- Bestimmungen zur Qualitätssicherung (SLAs) in Bezug auf Herstellungsdauer, Verfügbarkeit und Entstörung/Reparaturzeiten, Entstörung und Endkundenbeschwerdemanagement,
- Pönalebestimmungen,
- Regelungen hinsichtlich technologieneutraler Rufnummernportierung (1. POTS, 2. VoIP ohne Voice over Broadband-Option im Sinne von Spruchpunkt B.1.6 sowie 3. VoIP mit Voice over Broadband-Option im Sinne von Spruchpunkt B.1.6),
- Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Bezugs eines Bitstream-Vorleistungsproduktes und eines VoB-Zugangsproduktes sowie
- Bestimmungen zu Migrations- und Wechselprozessen auf Vorleistungsebene
- Wechsel des Endkunden eines (Bitstream-)ISP zu einem anderen Produkt,
- Wechsel eines Endkunden zu einem (anderen) (Bitstream-)ISP,
- Migration (einzelner oder mehrerer) Endkunden eines ISP von Bitstream-Produkten zur Entbündelung,
- Migration eines (Bitstream-)ISP von der nationalen auf die regionale Ebene und
- Migration zu naked-DSL.
A1 Telekom Austria AG kam der Verpflichtung zur Veröffentlichung fristgerecht nach. Das aktuelle Standardangebot ist hier veröffentlicht:





