FAQ - Konsumentenschutz
| Frage: | Was ist eine NÜV-Information? |
| Antwort: | NÜV bedeutet Nummernübertragungsverordnung. Die NÜV-Information soll Ihnen einen Überblick über die beim bestehenden Betreiber anfallenden Kosten geben und bei der Entscheidung, ob sich ein Betreiberwechsel lohnt, helfen. Der NÜV-Information können alle Kosten über das Vertragsverhältnis beim derzeitigen Betreiber (konkrete Vertragsdauer, Entgelt fürs Mobiltelefon, Kosten für die vorzeitige Kündigung etc.) entnommen werden. Die Anforderung einer NÜV-Information beim neuen Mobilfunkbetreiber (der die NÜV-Information für Sie beim bestehenden Mobilfunkbetreiber anfordert) steht grundsätzlich am Beginn einer jeden Rufnummernübertragung, diese Information muss binnen 30 Minuten beim neuen Betreiber eintreffen. Sie kostet in der Regel EUR 4,- inkl. USt. Ein Wertkartenhandy muss daher zumindest noch ein Guthaben von EUR 4,- aufweisen. Die NÜV-Information kann aber auch direkt beim bestehenden Betreiber angefordert worden. Die Übernahme der NÜV-Information muss bestätigt werden, man erhält danach die NÜV-Bestätigung. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.rtr.at/mnp
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