| Antwort: | Bei der RTR-GmbH ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Durch das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) ist die RTR-GmbH beauftragt, so genannte Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Das heißt, Sie können sich bei Zahlungsstreitigkeiten oder anderweitigen Problemen (wenn z.B. die Qualität eines Dienstes nicht entspricht) mit Ihrem Mobilfunk-, Festnetz-, Internetanbieter oder Rundfunkbetreiber an die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH wenden.
Voraussetzung für eine Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle, die in permanentem Dialog mit Betreibern und Interessenvertretungen steht, ist allerdings, dass Sie bereits versucht haben, das Problem mit Ihrem Betreiber direkt zu lösen. Wenn Ihr Versuch, das Problem mit Ihrem Betreiber zu lösen, gescheitert ist, versucht die Schlichtungsstelle eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufrieden stellend ist.
Alle näheren Informationen über das Schlichtungsverfahren – also wie ein solches Verfahren abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Möglichkeiten Sie als Nutzer haben – sind unter http://www.rtr.at/schlichtungsstelle nachzulesen. |