FAQ - Konsumentenschutz
| Frage: | Welche Kosten können für mich anfallen, wenn die RTR-GmbH ein Schlichtungsverfahren einleitet? |
| Antwort: | Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenfrei. Die eigenen Kosten (z.B. Porto-, Telefon- oder Vertretungskosten, Kopierkosten etc.) sind jedoch von Ihnen selbst zu tragen. |





