FAQ - Konsumentenschutz
| Frage: | Die Schlichtungsstelle hat mitgeteilt, dass ich vorerst nur den unstrittigen Betrag zahlen muss. Ich habe aber für die Bezahlung meiner Telefon-/Internetrechnungen eine Einzugsermächtigung erteilt und jetzt ist schon der gesamte Betrag von meinem Konto abgebucht worden. Was soll ich jetzt machen? |
| Antwort: | Sie können diesen Betrag von Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Bedenken Sie, dass bei der Rückbuchung Spesen anfallen können. Diese werden Ihnen nicht ersetzt. Wir weisen darauf hin, dass die Betreiber Verzugszinsen verrechnen können, wenn beim Schlichtungsverfahren kein Anlass für eine Neuberechnung der Rechnung gefunden wird. |





