FAQ - Konsumentenschutz
| Frage: | Wie kann ich einen Einzelentgeltnachweis erhalten? |
| Antwort: | Einen Einzelentgeltnachweis können Sie bei der Service-Hotline Ihres Telekom-Betreibers anfordern. Gemäß § 100 Abs 1 TKG 2003 ist ein solcher vom Betreiber grundsätzlich unentgeltlich bereitzustellen. Im Einzelentgeltnachweis dürfen die "passiven" Teilnehmernummern - das sind die Telefonnummern, die von einem bestimmten Anschluss aus angerufen werden - gemäß § 100 Abs 3 TKG 2003 nur in verkürzter Form ausgewiesen werden, es sei denn die Tarifierung einer Verbindung lässt sich nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Teilnehmer hat schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer informieren wird. Diese schriftliche Erklärung kann aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nur für zukünftige Abrechnungszeiträume wirksam sein, da Mitbenutzer des Anschlusses die Möglichkeit haben müssen, ihr Telefonierverhalten darauf einzustellen, dass der Teilnehmer den Einzelentgeltnachweis in unverkürzter Form erhält.
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