Veröffentlichungen
Die KommAustria ist als Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften durch das VerwGesG 2006 unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu folgenden Veröffentlichungen verpflichtet:
Die Verwertungsgesellschaften haben gemäß § 18 Abs. 1 VerwGesG 2006 auf ihrer Website folgende Informationen öffentlich zugänglich zu machen:
- Verzeichnis der Namen (Decknamen) ihrer Bezugsberechtigten
- Verzeichnis der Gegenseitigkeitsverträge
- Gesamtverträge, Satzungen und Tarife
Diese Informationen finden Sie auch auf dieser Webseite bei den Informationen zu den einzelnen Verwertungsgesellschaften.






