RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Richtlinien über die Vergabe von Mitteln des Digitalisierungsfonds zur Übertragung digitaler Rundfunkprogramme via regionaler und lokaler DVB-T-Multiplex-Plattformen („MUX C“)

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Für die die Vergabe von Mitteln des Digitalisierungsfonds zur Übertragung digitaler Rundfunkprogramme via regionaler und lokaler DVB-T-Multiplex-Plattformen („MUX C“) aus dem Digitalisierungsfonds wurden von der RTR-GmbH erstmals am 24.04.2009 Richtlinien erlassen (gelten für bis zum 06.02.2012 bei der RTR-GmbH eingelangte Anträge) und mit Inkrafttreten 06.02.2012 an das Digitalisierungskonzept 2011 der KommAustria angepasst. Diese Förderung unterliegt den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L379 vom 28.12.2006, S.0005. Diese Richtlinien stellen die Grundlage für die Vergabe von Förderungen dar und stehen weiter unten zum Download bereit.