RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Private Broadcasting Fund

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2009 wurde mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes (KOG) bei der RTR-GmbH ein Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks (im Folgenden: Privatrundfunkfonds) eingerichtet. Der Fonds wird durch die RTR-GmbH verwaltet und erhält für das Jahr 2012 12,5 Mio. Euro (ab 2013: 15 Mio.) aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG), die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind.
Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung privater kommerzieller Rundfunkveranstalter zu verwenden. Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH getroffen. 

Die Fördermittel dienen der Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen.  

Antragsberechtigt sind Rundfunkveranstalter, deren Programme einer Zulassung oder Anzeige iSd AMD-G oder PrR-G bedürfen.  

Mit 27. Jänner 2010 hat die Europäische Kommission das beihilfenrechtliche Genehmigungsverfahren positiv abgeschlossen: Entscheidung N 631/2009 der EK  

Hier finden Sie die am 1. April 2011 in Kraft getretenen neuen  Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks.  

Der 1. Antragstermin für das Jahr 2012 endete am 17. Oktober 2011. Der 2. Antragstermin endet am 12. Mai 2012.

 

Kontakt:

Antragstellung und allgemeine Anfragen:

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158
E-Mail: rundfunkfonds@rtr.at

 

Endabrechnung:

Mag. Elisabeth Zuschrott-Gretzmacher MAS
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel. +43 (0) 1 58058-456
Fax: +43 (0) 1 58058-9456
E-Mail: rundfunkfonds@rtr.at