RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks

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Am 20. September 2011 sind neue Richtlinien für den Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks in Kraft getreten. Die Richtlinien finden nur auf Anträge, die nach in Kraft treten eingebracht wurden, Anwendung.

Folgende Punkte wurden geändert:

1.1. Förderhöhe 2012 bzw. ab 2013

Gemäß § 29 Abs. 1 bzw. § 45 Abs. 8 KOG werden die Mittel des Fonds von derzeit € 2 Mio. auf € 2,5 im Jahr 2012 bzw. auf € 3 Mio. ab dem Jahr 2013 erhöht.

Dies wird nunmehr in den Richtlinien widergespiegelt.

15.2. Endkostenstand – auch bei Ausbildungsmaßnahmen und Studien

Es wird klargestellt, dass die viermonatige Frist für die Fertigstellung für Endberichte auch für Ausbildungsmaßnahmen und Studien gilt.

Nachfolgend stehen die neuen Richtlinien für den Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks zum Download bereit:

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