RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Decision of KommAustria (03.12.2004)

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KommAustria
03. 12. 2004
Rechtsaufsicht
Übertragung von Eigentumsanteilen
RRT – Regionalradio Tirol Gesellschaft mbH
KOA 1.170/04-09

Die RRT – Regionalradio Tirol Gesellschaft mbH hatte der KommAustria angezeigt, dass geplant sei, den Hörfunkveranstalter mit seiner alleinigen Muttergesellschaft Schlüsselverlag J.S. Moser GmbH zu verschmelzen. Da hierbei eine gesellschaftsrechtlicheGesamtrechtsnachfolge erfolgt und keine Anteile übertragen werden, ist eine Feststellung nach § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz (PrR-G) in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2004 nicht erforderlich, der drauf abzielende Antrag war somit zurückzuweisen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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