RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Einhaltung des maximalen Spitzenhubs und der Multiplexleistung beim Hörfunk

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Messungen der Funküberwachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie haben gezeigt, dass die von den österreichischen Hörfunkveranstaltern betriebenen UKW-Rundfunksender in vermehrtem Maße die national und international verbindlich vorgeschriebenen Modulationsmerkmale nicht einhalten. Von Nachbarverwaltungen wiederholt einlangende Übertretungsmeldungen haben uns veranlasst, die Hörfunkveranstalter auf die Bedeutung der Einhaltung aller bewilligten kennzeichnenden Merkmale wie Senderausgangsleistung und effektiv abgestrahlte Leistung, maximaler Spitzenhub, insbesondere aber MPX-Leistung aufmerksam machen.

Bei der Bewilligung von für die Verbreitung von Hörfunkprogrammen bestimmten Funkanlagen werden die Empfehlungen der ITU, -R BS.412-9 sowie -R BS.450-2 als einzuhaltende technische Bedingungen festgelegt (Zeile 20 des technischen Anlageblattes); dies war bereits bei den von den Fernmeldebüros erteilten Funkanlagenbewilligungen der Fall und wird von der KommAustria unverändert fortgeführt. Alle Hörfunkveranstalter sind daher verpflichtet, ihre Funkanlagen in Übereinstimmung mit dieser Empfehlung zu betreiben. Im Falle von Abweichungen von diesen bescheidmäßig festgelegten technischen Bedingungen liegt eine Verletzung des Funkanlagenbewilligungsbescheides vor, der eine Verwaltungsübertretung nach dem TKG darstellt und von den Fernmeldebehörden entsprechend verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle wiederholter Rechtverletzungen kann auch ein Verfahren zum Entzug der Zulassung eingeleitet werden.

Zur Information finden Hörfunkveranstalter weiter unten eine "Zusammenstellung der einschlägigen international verankerten Grenzwerte und zugehöriger Messverfahren" sowie eine Erläuterung über den "Einfluss der Modulationsaufbereitung auf die Frequenzplanung".

Die Fernmeldebehörde wird ab sofort vermehrt auf die Einhaltung der Modulationsparameter achten und unangekündigt entsprechende Messungen durchführen, sowie die gesetzlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der vorgeschriebenen Werte zur Anwendung zu bringen.