RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Decision of KommAustria (28.06.2001)

Sorry, this page is only available in German.
KommAustria
28. 06. 2001
Rechtsaufsicht
Übertragung von Eigentumsanteilen
anonym
KOA 1.130/01-1

Mit diesem Bescheid hat die KommAustria festgestellt, dass eine Übertragung von Eigentumsanteilen am Hörfunkveranstalter an Personen, die bereits Gesellschafter dieses Hörfunkveranstalters sind, keine vorherige Anzeigepflicht (mit Feststellungskompetenz der Regulierungsbehörde) nach § 7 Abs. 6 PrR-G auslöst.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

Downloads