RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Veröffentlichung gemäß § 16 Abs 3 Privatfernsehgesetz

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An dieser Stelle finden Sie die Veröffentlichung der KommAustria gemäß § 16 Abs. 3 PrTV-G vom 26.04.2002 über jene Übertragungskapazitäten, die dem Inhalber der Zulassung für bundesweites analoges terrestrisches Fernsehen zugeordnet wurden.