RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Veröffentlichungen beantragter Übertragungskapazitäten

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Derzeit liegen keine Anträge auf analoge terrestrische Übertragungskapazitäten im Fernsehbereich vor (Veröffentlichungen nach § 15 Abs. 4 PrTV-G).

Die geltende Rechtslage im Hörfunkbereich sieht seit 1.8.2004 keine Veröffentlichungen von Anträgen auf Zuordnung von Übertragungskapazitäten mehr vor (ehemals § 12 Abs. 4 PrR-G, vgl. Novelle des Privatradiogesetzes BGBl. I Nr. 97/2004).

Unter den folgenden Links finden Sie die bisherigen Veröffentlichungen nach § 12 Abs. 4 PrR-G (bis 31.7.2004):