Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 4 PrR-G - Versorgungsgebiet Hollabrunn 94,5 MHz/Retz 102,2 MHz; Zuordnung
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mariahilferstraße 77-79
1060 Wien
GZ 1.371/02-3
Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 4 Privatradiogesetz (PrR-G) – Versorgungsgebiet Hollabrunn/ Retz; beantragte Zuordnung von Übertragungskapazitäten (Hollabrunn 94,5 MHz; Retz 102,2 MHz)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gibt gemäß § 12 Abs. 4 PrR-G, BGBl I Nr. 20/2001 idF BGBl I Nr. 136/2001, bekannt, dass ein Antrag eingebracht wurde, mit dem die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet Hollabrunn/ Retz unter Zuordnung der Frequenz 94,5 MHz, Funkstelle Hollabrunn, am Standort Gymnasiumsturm sowie der Frequenz 102,2 MHz, Funkstelle Retz, am Standort RLH Silo, begehrt wurde. Die beantragten technischen Parameter sind auf der Website der Regulierungsbehörde www.rtr.at abrufbar.
Gemäß § 12 Abs. 5 PrR-G kann gegen die beantragte Zuordnung bzw. Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes innerhalb von vier Wochen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Regulierungsbehörde (KommAustria, Mariahilferstr. 77-79, A-1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) ein begründeter Einspruch erhoben werden. In diesem ist gemäß § 12 Abs. 6 PrR-G in nachvollziehbarer Weise zu behaupten, die Übertragungskapazität könnte
1. zur Verbesserung der Versorgung in einem anderen bestehenden Versorgungsgebiet oder
2. zur Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes oder
3. zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes
herangezogen werden.
Wird innerhalb der Frist von vier Wochen ab Bekanntmachung ein begründeter Einspruch erhoben, so hat die KommAustria die Übertragungskapazität gemäß § 13 PrR-G auszuschreiben. Wird innerhalb der Frist kein Einspruch erhoben, kann die Übertragungskapazität bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem Privatradiogesetz dem Antragsteller zugeordnet werden.
Wien, am 03.05.2002
Dr. Hans Peter Lehofer
Behördenleiter
- [PDF] Datenblatt - Retz - 13.6 kB
- [PDF] Datenblatt - Hollabrunn - 14.5 kB





