Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 4 PrR-G - Versorgungsgebiet Salzburg 3, 97,3 MHz; Zuordnung von Übertragungskapazitäten
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mariahilferstraße 77-79
1060 Wien
GZ 1.371/02-3
Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 4 Privatradiogesetz (PrR-G) – beantragte Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet; Standort Festung „Hohensalzburg“, Frequenz 97,3 MHz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gibt gemäß § 12 Abs. 4 PrR-G, BGBl I Nr. 20/2001 idF BGBl I Nr. 136/2001, bekannt, dass ein Antrag eingebracht wurde, mit dem die Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet beantragt wurde. Der Antrag bezieht sich auf den Standort Festung „Hohensalzburg“ auf der Frequenz 97,3 MHz; die näheren technischen Parameter sind auf der Website der Regulierungsbehörde www.rtr.at abrufbar.
Gemäß § 12 Abs. 5 PrR-G kann gegen die beantragte Zuordnung bzw. Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes innerhalb von vier Wochen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Regulierungsbehörde (KommAustria, Mariahilferstr. 77-79, A-1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) ein begründeter Einspruch erhoben werden. In diesem ist gemäß § 12 Abs. 6 PrR-G in nachvollziehbarer Weise zu behaupten, die Übertragungskapazität könnte
1. zur Verbesserung der Versorgung in einem anderen bestehenden Versorgungsgebiet oder
2. zur Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes oder
3. zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes
herangezogen werden.
Wird innerhalb der Frist von vier Wochen ab Bekanntmachung ein begründeter Einspruch erhoben, so hat die KommAustria die Übertragungskapazität gemäß § 13 PrR-G auszuschreiben. Wird innerhalb der Frist kein Einspruch erhoben, kann die Übertragungskapazität bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem Privatradiogesetz dem Antragsteller zugeordnet werden.
Wien, am 03.05.2002
Dr. Hans Peter Lehofer
Behördenleiter
- [PDF] Datenblatt - Salzburg 3 - 14.2 kB





