Forms
Ansuchen um Zuteilung von Fördermitteln können innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria eingebracht werden. Die gesetzlich festgelegte Einreichfrist beginnt somit am 1. Jänner 2012. Da der 31. März 2012 auf einen Samstag fällt, ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist. Es gelten daher alle Ansuchen als rechtzeitig eingebracht, die bis spätestens Montag, den 2. April 2012, bei der KommAustria einlangen.
Nachfristen können aufgrund der Gesetzeslage nicht gewährt werden.
Die Links zum Formular für ein Förderungsansuchen im Jahr 2012 und zu den ergänzenden Informationen und Hinweisen finden Sie am Ende dieser Seite.
Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Zum Öffnen, Ausfüllen und Ausdrucken ist der Adobe Reader erforderlich. Die aktuelle Version ist kostenlos zum Download erhältlich.
Das Ansuchen kann per Post, per Fax (01/58058-9191) oder per E-Mail (rtr@rtr.at) an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, übermittelt werden.
Im Falle einer Einbringung per Telefax oder E-Mail ist möglichst rasch zusätzlich das schriftliche Ansuchen mit den Originalunterschriften samt den erforderlichen sonstigen Unterlagen zu übermitteln.
Die Ansuchen können auch persönlich bei der KommAustria abgegeben werden. Die Annahmezeiten sind: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.
Auf Wunsch werden die Antragsformulare in Papierform zugesandt. Anfragen können per E-Mail oder telefonisch an die KommAustria gerichtet werden:
Kontaktperson:
Mag. Brigitte Zauner-Jelemensky
E-Mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at
Telefon: 01/58058 - 157
- [PDF] Information_zur_Offenlegungspflicht_gemaeß_Mediengesetz - 8.6 kB
- [PDF] Information_zur_Ablieferungspflicht_gemaeß_Mediengesetz - 7.6 kB
- [PDF] Verordnung_Ablieferung_und_Anbietung_von_Bibliotheksstuecken_nach_Mediengesetz - 78.4 kB
- [PDF] Ansuchenformular_fuer_2012 - 453.6 kB
- [PDF] Erlaeuterungen_zum_Ansuchen_im_Jahr_2012 - 21.9 kB





