RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

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Gemäß § 4 Abs. 6 des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004), BGBl. I Nr. 136/2003 idF BGBl. I Nr. 42/2010, hat die KommAustria nach Anhörung der Presseförderungskommission jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Diese Richtlinien unterliegen damit einer ständigen Überprüfung und jährlichen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.

Die bisher veröffentlichen Förderrichtlinien finden Sie unter folgenden Links: