Legal acts
Die KommAustria bzw. die RTR-GmbH ist gesetzlich zu bestimmten Veröffentlichungen verpflichtet. Soweit eine besondere Veröffentlichungsform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgen alle von der KommAustria vorzunehmenden Veröffentlichungen bzw. Bekanntmachungen auf dieser Website. Siehe dazu die entsprechende Mitteilung der KommAustria im Amtsblatt zu Wiener Zeitung vom 2.8.2001. Eine solche Mitteilung hat die RTR-GmbH für den Bereich des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfilmförderungsfonds am 31.10.2003 veröffentlicht.
Nach § 135 Abs 3 TKG 2003 sind außerdem Informationen, die nach dem TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen.
Neben den Verordnungen, die die KommAustria erlässt, betreffen die wesentlichen Veröffentlichungspflichten der KommAustria sowie der RTR-GmbH im Fachbereich Rundfunk folgende Bestimmungen:
nach dem KommAustria-Gesetz
nach dem Privatradiogesetz
- Ausschreibung von Übertragungskapazitäten - Hörfunk (§ 13 Abs. 2)
- Frequenzbuch - Hörfunk (§ 14)
- öffentliche mündliche Verhandlung im Verfahren zum Entzug der Zulassung - Hörfunk (§ 28 Abs. 3)
- Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Antragstellung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung (§ 28b Abs. 1)
nach dem Privatfernsehgesetz
- Verzeichnis der Kabelrundfunkveranstalter (§ 9 Abs. 4)
- Verzeichnis der Programmaggregatoren (§ 9 Abs. 5)
- Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß § 11 Abs. 2 und 3 (§ 11 Abs. 7)
- Anträge auf Zuordnung von Übertragungskapazitäten oder Schaffung neuer Versorgungsgebiete - Fernsehen analog (§ 15 Abs. 4)
- Ausschreibung der bundesweiten Zulassung und nicht bundesweiter Zulassungen - Fernsehen analog (§ 16 Abs. 1)
- Übertragungskapazitäten der Anlage 1 zum PrTV-G, die dem Inhaber der bundesweiten Zulassung zugeordnet wurden (§ 16 Abs. 3)
- weitere Ausschreibungen von Übertragungskapazitäten - Fernsehen analog (§ 17 Abs. 2)
- Frequenzbuch - Fernsehen (§ 18)
- Digitalisierungskonzept zur Einführung von digitalem terrestrischen Fernsehen in Österreich (§ 21 Abs. 5)
- Digitalisierungskonzept 2007 (§ 21)
- Ausschreibung der Planung, des technischen Aufbaus und des Betriebs einer Multiplex-Plattform (§ 23)
- Verzeichnis der Anbieter von Zusatzdiensten (§ 29 Abs. 3)
- öffentliche mündliche Verhandlung im Verfahren zum Entzug der Zulassung - Fernsehen bzw. im Verfahren zur Untersagung der Kabelrundfunkveranstaltung (§ 63 Abs. 2)
nach dem Presseförderungsgesetz 2004
nach dem Telekommunikationsgesetz 2003
(soweit die Verbreitung von Rundfunk oder Rundfunkzusatzdiensten betroffen ist)
- Richtsätze zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherte Leitung oder Anlagen für Kommunikationslinien (§ 7)
- Rahmenvereinbarungen für die Mitbenutzung von Antennentragemasten und Vereinbarungen über Mitbenutzungsrechte (§ 9 Abs. 4)
- Bestätigungen über die erfolgte Anzeige der Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder -dienstes sowie Bescheide, dass kein solches Bereitstellen vorliegt (§ 15 Abs. 5)
- Beschlüsse über die Einstellung des Marktanalyseverfahrens hinsichtlich eines Marktes (§ 37 Abs. 3)
- Bescheide über die Auferlegung spezifischer Verpflichtungen (§ 38 Abs. 7)
- Beschreibung einer vorgeschriebenen Kostenrechnungsmethode (§ 42 Abs. 3)
- Richtlinien für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens (§ 122 Abs. 2)
- Konsultationsverfahren und deren Ergebnisse (§ 128 Abs. 1)
- Verzeichnis der anhängigen Koordinationsverfahren (§ 129 Abs. 6)
Veröffentlichungspflichten der RTR-GmbH (Fachbereich Rundfunk) nach dem KommAustria-Gesetz
- Richtlinien für die Vergabe von Förderungen aus dem Digitalisierungsfonds (§ 9c Abs. 1)
- Richtlinien für die Vergabe von Förderungen aus dem Fernsehfilmförderungsfonds (§ 9g Abs. 1 iVm § 9c Abs. 1)
- Veröffentlichungen hinsichtlich der Finanzierung der RTR-GmbH - Budget mit Planwerten, branchenspezifischer Aufwand und Gesamtumsatz (§ 10a Abs. 4, 7, 10)
Berichtspflichten
Weiters bestehen folgende Berichtspflichten der KommAustria bzw. der RTR-GmbH (Fachbereich Rundfunk) an den Nationalrat bzw. den Bundeskanzler. Sie werden im Bereich Berichte veröffentlicht.
- Tätigkeitsbericht der RTR-GmbH (§ 7 Abs. 2 KOG)
- Bericht über den Fortgang der Arbeiten hinsichtlich der Einführung von digitalem Rundfunk (Digitalisierungsbericht - § 21 Abs. 6 PrTV-G)
- Bericht über die Erreichung der Regulierungsziele des TKG 2003 (§ 34 Abs. 2 TKG 2003)
- Bericht über die Verwendung der Mittel aus dem Digitalisierungsfonds (§ 9c Abs. 4 KOG)
- Bericht über die Verwendung der Mittel aus dem Fernsehfilmförderungsfonds mit Daten über die Entwicklung im Bereich der Fernsehfilmproduktion (§ 9g Abs. 1 und 4 iVm § 9c Abs. 4 KOG)
weitere Veröffentlichungen






