Eurotarif
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Für welche Roaminggespräche ist der Eurotarif anwendbar?
- Jeder Mobilfunkbetreiber muss einen Eurotarif anbieten. Nutzt man als Kunde den Eurotarif, gilt dieser für aktive und passive Sprachverbindungen innerhalb der Europäischen Union. Aktive Gespräche sind solche, die man in einem EU-Mitgliedsland nach Hause oder in ein anderes EU-Mitgliedsland führt. Passive Gespräche sind solche, die man in einem anderen EU-Mitgliedsland als Österreich empfängt.
- Am 22.12.2007 ist die EU-Roaming-Verordnung auch in den EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen in Kraft getreten und daher in diesen Ländern anwendbar.
- Der Eurotarif ist sowohl für Vertrags- als auch für Wertkartenhandys anzubieten.
- Der Eurotarif kann auch unter einem anderen Namen angeboten werden: Wesentlich ist, dass jeder Mobilfunkbetreiber einen Eurotarif anbietet; dieser kann auch günstiger sein und muss – wie bereits erwähnt - nicht „Eurotarif“ heißen.
- Neben dem Eurotarif können Mobilfunkbetreiber auch andere, sogenannte Spezialroamingtarife anbieten.
- Ein Wechsel von einem Eurotarif in einen Spezialroamingtarif oder umgekehrt hat entgeltfrei binnen eines Tages nach Anfrage des Kunden zu erfolgen. Eine Bindefrist für maximal drei Monate für den zuvor gewählten Tarif ab dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit des zuvor gewählten Tarifes ist jedoch erlaubt.
Achtung: Der Eurotarif ist nicht für MMS-Dienste oder andere Datendienste (Internet) anzuwenden. Hier gelten andere Tarife. Für SMS-Roamingdienste muss seit 1. Juli 2009 ein SMS-Eurotarif angeboten werden. Die RTR-GmbH empfiehlt, Informationen über diese Tarife beim jeweiligen Mobilfunkbetreiber einzuholen. Gerade Tarife für mobile Internetverbindungen können noch beträchtlich hohe Entgelte betragen, hier ist auch zu berücksichtigen, dass ein monatlich inkludiertes Datenvolumen im Ausland grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt.





