Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
Durch die VO (EG) Nr. 1211/2009 vom 25.11.2009, ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1. wurde ein Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Elektronische Kommunikation (GEREK) eingerichtet. Die Aufgaben dieses Gremiums sind in Artikel 3 der Verordnung festgelegt.
GEREK wird im Geltungsbereich der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) und der Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/22/EG und 2002/58/EG (Einzelrichtlinien) und der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 tätig.
GEREK übt seine Aufgaben unabhängig, unparteiisch und transparent aus. Bei allen seinen Tätigkeiten verfolgt das GEREK dieselben Ziele wie die nationalen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie). Insbesondere leistet GEREK einen Beitrag zur Entwicklung und zum besseren Funktionieren des Binnenmarktes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, indem es die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation anstrebt.
- [PDF] VO_Nr._1211_2009_GEREK - 929.4 kB





