RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Quellnetzkennungen Mobilnummernportierung

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Gemäß §§ 92 bis 95 KEM-V 2009 dienen nationale Routingnummern in den Bereichen 86 und 87 dem Routing von Rufnummern in Zusammenhang mit der Rufnummernportierung.
Die Ziffernfolgen ("cde") hinter der Bereichskennzahl bzw. Betreiberkennzahlen werden multilateral von Kommunikationsnetzbetreibern festgelegt. Anträge richten Sie bitte mittels des unten zum Download bereitgestellten Antragsformulars direkt an die zuständige Person. Die jeweiligen Kontaktdaten sind in der Liste der zugeteilten Kennungen angeführt.

Rufnummernformat: 86 ab cde

86:Bereichskennzahl  
ab:Betreiberkennzahl 
cde:multilateral von den Betreibern festzulegen 


Von den Kommunikationsnetzbetreibern wurden multilateral im Rahmen des Betreiberprojektes zur Vorbereitung der mobilen Rufnummernportierung bis dato nur die zweite und dritte Stelle "de" festgelegt.

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente von Kommunikationsnetzbetreibern zur Verfügung gestellt und von der RTR-GmbH lediglich publiziert werden. Es wird daher keinerlei Gewährleistung für den Inhalt übernommen.

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