Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
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- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit der statistische Erhebungen für den Bereich Kommunikation angeordnet werden.
BGBl. II Nr. 365/2004
Gemäß § 4 Abs. 2 Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV) werden die statistischen Erhebungen von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH durchgeführt. Die von der Auskunftspflicht umfassten Unternehmen werden von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH von der Einleitung der Erhebung verständigt. Ferner stehen wir unter der Email Adresse kev@rtr.at für Ihre Fragen zur Verfügung.
Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV)
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- [PDF] KEV-Anlagen - 285.5 kB
- [PDF] KEV - 76 kB





