RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

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  • Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit der statistische Erhebungen für den Bereich Kommunikation angeordnet werden.
    BGBl. II Nr. 365/2004

Gemäß § 4 Abs. 2 Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV) werden die statistischen Erhebungen von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH durchgeführt. Die von der Auskunftspflicht umfassten Unternehmen werden von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH von der Einleitung der Erhebung verständigt. Ferner stehen wir unter der Email Adresse kev@rtr.at für Ihre Fragen zur Verfügung.

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV)

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