Orange - Nutzung "Bezahlen per Handy" durch minderjährige Dritte
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In diesem Verfahren wurden der Beschwerdeführerin in der Orange-Rechnung Entgelte für "Bezahlen per Handy" verrechnet, die von der minderjährigen Tochter verursacht wurden.
Die Schlichtungsstelle hat im gegenständlichen Lösungsvorschlag vorgeschlagen, dass die Orange Austria Telecommunication GmbH auf diese Entgelte verzichtet. Der Lösungsvorschlag wurde von Orange angenommen
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