T-Mobile - unzuverlässiger Datenzähler
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Der Beschwerdeführer hat in der strittigen Abrechnungsperiode das inkludierte Datenvolumen überschritten, da der von ihm zur Überprüfung verwendete Web`n`Walk-Manager weniger Verbrauch anzeigte also tatsächlich stattgefunden hat.
Aufgrund der mangelnden Information durch die T-Mobile Austria GmbH, dass der Datenzähler nicht zur Kontroll geeignet ist, hat die Schlichtungsstelle vorgeschlagen, dass T-Mobile auf die Entgelte für die Überschreitung verzichtet. T-Mobile hat den Lösungsvorschlag angenommen.
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