Tipps Rufnummern
Die RTR-GmbH ist für die Verwaltung der österreichischen Rufnummern zuständig. Darunter fallen grundsätzlich alle Rufnummern, die hinter der Landeskennzahl „+43“ gewählt werden können. Unter Verwaltung dieser „österreichischen Rufnummern“ werden laut Telekommunikationsgesetz 2003 die folgenden Aufgaben verstanden:
- Erstellung des österreichischen Rufnummernpalnes
- Zuteilung von Rufnummern an Betreiber und Diensteerbringer
- Überwachung der widmungsgemäßen Verwendung
Um Zuteilungsinhaber von Rufnummern bzw. Diensteanbieter zu suchen wird die Möglichkeit der Rufnummernsuche angeboten.
Die RTR-GmbH ist weiters verpflichtet, ein Verzeichnis der Mehrwertdienste-Anbieter zu veröffentlichen, aus dem der Nutzer einer Mehrwertnummer ersichtlich ist. Die Abfrage erfolgt über die Rufnummernsuche durch Eingabe einer Mehrwertdiensterufnummer aus den Bereichen (0)810, (0)820, (0)828, (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939.
Hierbei werden Rufnummern wie bei einem österreichischen Mobiltelefon eingegeben, je nach Rufnummernbereich werden die verfügbaren Informationen angezeigt.
Österreichischer Rufnummernplan
In diesem Plan sind alle Telefonnummern festgelegt, die in Österreich derzeit genutzt werden dürfen. Dort wird auch bestimmt, für welche Dienste bzw. unter welchen Bedingungen diese Rufnummern verwendet werden dürfen und wer den Endkundentarif festlegen darf.
Übersicht Rufnummernbereiche
| Rufnummernbereich | Art der Rufnummer | Tarifierung* |
|---|---|---|
| (0)501-(0)509, (0)517, (0)57, (0)59 | Rufnummern für private Netze | quellnetztarifiert |
| (0)650-(0)653, (0)655, (0)657, (0)659-(0)661, (0)663-(0)699 | mobile Rufnummern | quellnetztarifiert |
| (0)718 | Intnernet-Einwahlnummern | quellnetztarifiert |
| (0)720 | standortunabhängige Rufnummern | quellnetztarifiert |
| (0)780 | ENUM-Rufnummern | quellnetztarifiert |
| (0)800 | tariffreie Rufnummern | entgeltfrei |
| (0)810, (0)820, (0)821 | Maximaltarif-Rufnummern | zielnetztarifiert |
| (0)804 | Internet-Einwahlnummern | entgeltfrei |
| (0)828 | Maximaltarif-Rufnummern | quellnetztarifiert |
| (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 | Mehrwertnummern | zielnetztarifiert |
| geografisch | "normale" Festnetznummern | quellnetztarifiert |
| 10 | Betreiberauswahl-Präfix | |
| 111 | Rufnummern für Telefonstörungen | quellnetztarifiert |
| 118 | Auskunftsdienste | zielnetztarifiert |
| 1xx | Notrufnummern | entgeltfrei |
| 1xx(x) | Rufnummern für besondere Dienste | quellnetztarifiert |
| 116(xxx) | Rufnummern für harmonisierte soziale Dienste | entgeltfrei |
Tarifierung
Entgelte für Anrufe werden je nach Rufnummernbereich entweder vom Telefonanbieter des rufenden Teilnehmers oder vom Diensteanbieter festgelegt.
Quellnetztarifiert bedeutet, das Entgelt, das Sie für einen Anruf zu einer quellnetztarfierten Rufnummer bezahlen, wird von Ihrem Telefondiensteanbieter festgelegt. Siehe dazu die AGB und Entgeltbestimmungen Ihres Betreibers.
Zielnetztarifiert bedeutet, dass der Diensteanbieter, der die Rufnummer zur Erbringung seiner Dienste nutzt, das Entgelt für einen Anruf festlegt. Dieses Entgelt gilt für alle Teilnehmer, unabhängig vom jeweiligen Quellnetz.
Wird z.B. eine Mehrwertdiensterufnummer mit € 1.8 beworben, so gilt dieser Preis sowohl für Anrufer aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilnetz.
Details können in der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) nachgelesen werden.
Zuteilung von Rufnummern
Endkunden bekommen ihre Rufnummer in der Regel aus einem Rufnummernblock des Betreibers zugewiesen, der auch den jeweiligen Anschluss bereitstellt. Diese Rufnummernblöcke werden von der RTR-GmbH an Betreiber auf Antrag zugeteilt.
Der jeweilige Zuteilungsinhaber kann mittels der Rufnummernsuche ausgeforscht werden.





