RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Veröffentlichung gemäß § 12 Abs 4 PrR-G - beantragte Zuordnung der Übertragungskapazität "GMÜND KTN - 95,7 MHz"

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

GZ KOA 1.213/03-3


Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 4 Privatradiogesetz (PrR-G) - beantragte Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gibt gemäß § 12 Abs. 4 PrR-G, BGBl I Nr. 20/2001 idF BGBl I Nr. 136/2001, bekannt, dass ein Antrag eingebracht wurde, mit dem die Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes beantragt wurde. Der Antrag bezieht sich auf die Übertragungskapazität GMÜND KTN - Frequenz 95,7 MHz; die näheren technischen Parameter sind auf der Website der Regulierungsbehörde www.rtr.at abrufbar.

Gemäß § 12 Abs. 5 PrR-G kann gegen die beantragte Zuordnung innerhalb von vier Wochen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) ein begründeter Einspruch erhoben werden. In diesem ist gemäß § 12 Abs. 6 PrR-G in nachvollziehbarer Weise zu behaupten, die Übertragungskapazität könnte

1. zur Verbesserung der Versorgung in einem anderen bestehenden Versorgungsgebiet oder

    2. zur Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes oder

    3. zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes

      herangezogen werden.

      Wird innerhalb der Frist von vier Wochen ab Bekanntmachung, das ist der 11. April 2003, ein begründeter Einspruch erhoben, so hat die KommAustria die Übertragungskapazität gemäß § 13 PrR-G auszuschreiben. Wird innerhalb der Frist - diese endet am 9. Mai 2003 - kein Einspruch erhoben, kann die Übertragungskapazität bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem Privatradiogesetz dem Antragsteller zugeordnet werden.


      Wien, am 09.04.2003

       

      Dr. Hans Peter Lehofer
      Behördenleiter

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