RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste

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Notrufdienste dienen der Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit oder Vermögen. Öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste können festgelegt werden, wenn für die betreffenden Dienste unabhängig von dieser Verordnung ein gesetzlicher Auftrag besteht.

Öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste sind durch die KEM-V 2009 festgelegt für:

112Einheitliche europäische Notrufnummer 
122Feuerwehrzentralen 
128Notrufnummer bei Gasgebrechen 
133Polizei 
140Bergrettung 
141Ärztenotdienst 
142Telefonseelsorge 
144Rettungsdienst 
147Notrufdienst für Kinder und Jugendliche 


Die speziell für diese Kurzrufnummern relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 17 bis 22 der KEM-V 2009.

Weitere Informationen zur Einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission zu 112.