FAQ - Nummerierung
| Question: | Warum kann ich eine bestimmte Rufnummer (z.B. Diensterufnummer) nicht erreichen? |
| Answer: | Nationale Rufnummern müssen gemäß § 22 TKG 2003 sowie den Regelungen der KEM-V 2009 aus allen Kommunikationsnetzen erreichbar sein. Diese Verpflichtung trifft Kommunikationsnetz- und Kommunikationsdienstebetreiber gleichermaßen. Jeder ist in seinem Bereich für die Erfüllung dieser Verpflichtung verantwortlich. Sollte es bei allfälligen Vertragsverhandlungen zu keiner Einigung kommen, wäre auch die Anrufung der Telekom-Control-Kommission möglich.
Das bedeutet für den Endkunden, dass er im Falle der Nichterreichung einer Rufnummer sich an seinen Kommunikationsdienstebetreiber (Teilnehmernetzbetreiber) zu wenden hat. Dieser (bzw. sein zugehöriger Kommunikationsnetzbetreiber) hat dann, wenn es sich nicht um ein temporäres (technisches) Problem handelt, aufgrund der obigen Ausführung die Möglichkeit, mit dem Kommunikationsnetzbetreiber, an dem die Rufnummer angeschalten ist, die Erreichbarkeit zu erwirken.
Zu beachten ist, dass eine Rufnummer nicht automatisch ab dem Zeitpunkt der Zuteilung erreichbar sein muss. Erst wenn eine bestimmte Rufnummer einem Teilnehmer zugewiesen wird und von diesem auch eine Einrichtung erfolgt, muss die Erreichbarkeit aus allen Kommunikationsnetzen gewährleistet werden.
Sollte ein Kommunikationsdienstebetreiber nicht an der Erreichbarkeit interessiert sein, so könnte allenfalls auch ein Verstoß gegen § 22 TKG 2003 vorliegen, was in weiterer Folge auch eine Verwaltungsübertretung darstellen würde. Gegebenenfalls kann vom jeweils örtlich zuständigen Fernmeldebüro ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.
Bezüglich der Erreichbarkeit eines Dienstes (nicht Rufnummer) verweisen wir auch auf die FAQ "Müssen alle Dienste wie z.B. Mehrwertdienste oder tariffreie Dienste aus allen Kommunikationsnetzen erreichbar sein?".
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