RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Domestic numbers

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Wichtiger Hinweis: Seit 01.01.2007 ist für die Rufnummernzuteilung an ausländische Antragsteller die Nennung eines Zustellbevollmächtigten in Österreich erforderlich (vgl. dazu § 10 Abs 2 KEM-V 2009).