RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Regulation

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Die "Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)" ist seit In-Kraft-Treten des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006 (VerwGesG 2006), BGBl. I Nr. 9/2006, am 1. Juli 2006 als “Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften“ eingerichtet. Zu den behördlichen Aufgaben der KommAustria als Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften zählen gemäß § 28 Abs. 3 VerwGesG 2006 insbesondere:

  • Erteilung und Abgrenzung von Betriebsgenehmigungen an Verwertungsgesellschaften nach den §§ 3 und 5 VerwGesG 2006, Kontrolle ihrer Einhaltung sowie deren Widerruf nach § 9 Abs. 4 VerwGesG 2006,
  • Aufsicht über Verwertungsgesellschaften nach § 7 Abs. 1 bis 4 VerwGesG 2006 und Erlassung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 bis 3 VerwGesG 2006
  • Untersagung der Anwendung von geänderten allgemeinen Vertragsbedingungen für die Schließung von Wahrnehmungsverträgen gemäß § 11 Abs. 2 VerwGesG 2006
  • Feststellung, dass eine Verwertungsgesellschaft die Rechte und Ansprüche am nahezu gesamten Bestand an Werken oder sonstigen Schutzgegenständen wahrnimmt gemäß § 11 Abs. 3 VerwGesG 2006,
  • Zuerkennung der Befähigung zum Abschluss von Gesamtverträgen nach § 21 Abs. 2 bis 4 und nach § 26 Abs. 2 VerwGesG 2006.