RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Information

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Die KommAustria ist als Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften durch das VerwGesG 2006 unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu folgenden Veröffentlichungen verpflichtet:

Die Verwertungsgesellschaften haben gemäß § 18 Abs. 1 VerwGesG 2006 auf ihrer Website folgende Informationen öffentlich zugänglich zu machen:

  • Verzeichnis der Namen (Decknamen) ihrer Bezugsberechtigten
  • Verzeichnis der Gegenseitigkeitsverträge
  • Gesamtverträge, Satzungen und Tarife

Diese Informationen finden Sie auch auf dieser Webseite bei den Informationen zu den einzelnen Verwertungsgesellschaften.