Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 für den Zeitraum von 04.12.2023 bis 06.12.2023 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „VOITSBERG 2 (Arnstein) 88,8 MHz“ und „DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 107,0 MHz“ nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt. Die beiliegenden Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"