Die KommAustria hat auf Antrag der Soundportal Graz GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.09.2012, KOA 1.463/12-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm) 97,9 MHz" dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung bewilligt wird und die Bewilligung nunmehr wie in dem beiliegenden geänderten technischen Anlageblatt gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"