Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms ,,reeins.tv‘‘ gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der RE1 Digital Media GmbH wie folgt gesendet werden darf:
Ab 05.12.2023 werden dienstags in der Zeit von ca. 20:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr Kinofilme gezeigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"