Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.03.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Linz 91,8 MHz, Wels und Perg“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (Freinberg Rotkreuz Mast) 91,8 MHz“, „PERG (Lanzenberg) 94,5 MHz“ und „WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Linz und Teile des Bezirks Linz-Land, die Stadt Wels und Teile des Bezirks Wels-Land, die Stadtgemeinde Perg und Teile des Bezirks Perg sowie Teile der Bezirke Freistadt, Urfahr-Umgebung, Eferding und Amstetten, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"