Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 AMD-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 TKG 2021 die nachstehend angeführte Übertragungskapazität und gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 die gleichlautende Funkanlage, die durch das diesem Bescheid beigelegte und einen Bestandteil des Spruches bildende technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 28.06.2023, KOA 4.310/23-006) bewilligt:
·„RED BULL RING (SPIELBERG) Kanal 42“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"