Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die die DJ Digitale Medien GmbH als Veranstalterin eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf („Heute-TV“) die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die mit Notariatsakt vom 03.10.2022 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen durch Übertragung der Anteile von Dr. Eva Dichand (24,5 %) an die ALTA GmbH Vaduz nicht bis spätestens zum 31.12.2022 der Regulierungsbehörde angezeigt und insoweit für das Jahr 2022 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"