Der Antrag der CCM-TV KG auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags für ein geplantes Kabelfernsehprogramm an die kabelplus GmbH nach § 20 Abs. 5 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird gemäß § 20 Abs. 8 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der Bescheidveröffentlichung entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"