Die KommAustria hat dem Antrag der Privatradio ZUZ GmbH (nunmehr: Radio Drei Privatradio Gesellschaft m.b.H.) auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid der KommAustria vom 29.11.2017, KOA 1.380/17-012, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Oberösterreich Mitte“ gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"