• Bereich
    TKK
  • Datum
    31.05.2021
  • Kategorie
    Geschäftsbedingungen und Entgelte
  • Partei(en)
    primacall GmbH
  • GZ
    G 64/21

G 64/21 - primacall GmbH (31.05.2021)

Mit Bescheid G 64/21 - vom 31.05.2021 hat die Telekom-Control-Kommission der Anwendung der Klausel bzw dem Klauselteil "24 Monate Mindestvertragslaufzeit" der Entgelt­bestimmungen der primacall GmbH für den Tarif „allnet superflat at BK“ nach § 25 Abs 6 TKG 2003 widersprochen. Eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten kann mit Endkunden ohne die Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils als Ausgleich nicht wirksam vereinbart werden. Bei den gegenständlichen Entgeltbestimmungen fehlen jedoch Informationen welche Vergünstigung Endnutzer für das Eingehen eines Vertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bekommen.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.