REM-Workshop: „Neue Rezepte aus der Gesetzesküche“

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Der jährliche Frühjahrs-Workshop des Forschungsinstitutes Recht Elektronischer Massenmedien (REM) fand am 6. Mai als Online-Veranstaltung statt und widmete sich der „Umsetzung der AVMD-Richtlinie – Neuerungen im Medienrecht“.

Unter dem Titel „Neue Rezepte aus der Gesetzesküche“ erläuterte Dr. Michael R. Kogler (Bundeskanzleramt, Bild o.r.) die mit Jahresbeginn 2021 in Kraft getretenen Änderungen des österreichischen Medienrechts aus der Perspektive der Legistik. In seinem Vortrag skizzierte er, wie die durch den Gesetzgeber gestärkten Modelle der Selbst- und Ko-Regulierung von den beteiligten Stakeholdern zum Leben erweckt werden könnten.

Mag. Michael Ogris (KommAustria, Bild m.l.) zeigte auf, vor welche Probleme die novellierten Bestimmungen insbesondere des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes die Vollziehung stellen könnten. Zu seinem Beitrag mit dem Titel „Barrierefreiheit, Jugendschutz und Überblendung: Neue Aufgaben für die Regulierung“ entwickelte sich unter der Moderation von Dr. Matthias Traimer (Bundeskanzleramt, Bild u.l.) eine rege Diskussion.

Neue Aufgaben, die sich zum Teil aus der Umsetzung der AVMD-Richtlinie und zum Teil aus dem neu in Kraft getretenen Kommunikationsplattformen-Gesetz ergeben, beschäftigen auch die RTR Medien. Teamleiterin Mag.a Niku Ali-Pahlavani (Bild m.r.) stellte vor, wie sich die dafür neu eingerichtete Beschwerde- und Servicestelle vor allem für die KonsumentInnen um die Themenbereiche Kommunikations- und Video-Sharing-Plattformen, Barrierefreiheit und Medienkompetenzstellte kümmern wird. Mag.a Niku Ali-Pahlavani ist seit März Leiterin der Beschwerde- und Servicestelle.