• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    26.03.2021

KommAustria erlässt Richtlinien für transparenten Ausbau der Barrierefreiheit in audiovisuellen Medien

Ziel ist objektive Messbarkeit von Maßnahmen der privaten Programm- und Mediendienste-AnbieterInnen

Themenbild KommAustria
Kommunikationsbehörde Austria, © iStock.com/Vertigo3d

Die AnbieterInnen von privaten Fernsehprogrammen und vergleichbaren Internetangeboten haben seit Beginn des Jahres die gesetzliche Aufgabe, unter begleitender Aufsicht der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) den Anteil barrierefrei zugänglicher Sendungen kontinuierlich und stufenweise zu erhöhen. In heute erlassenen Richtlinien gibt die KommAustria konkret vor, wie geplante Maßnahmen in einem auf drei Jahre ausgerichteten Aktionsplan darzustellen sind. So soll ein meinungsvielfältiges Angebot für Menschen mit Seh- und/oder Hör-Beeinträchtigungen sowie für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen beständig wachsen.

Über die Umsetzungsfortschritte ihrer Aktionspläne haben die Programm- und DiensteanbieterInnen die KommAustria künftig jährlich zu informieren. Diese Meldungen wird die Regulierungsbehörde ihrerseits in jährlichen Berichten zusammenfassen. Die Richtlinien der Behörde beschreiben auch, wie die jährlichen Fortschrittsberichte der DiensteanbieterInnen zu gestalten sind. So wird eine transparente und objektive Vergleichbarkeit der Pläne, Maßnahmen und Meldungen erreicht.

„Ausnahmesituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, verdeutlichen, dass nicht Teile der Gesellschaft dauerhaft daran gehindert sein dürfen, die mediale Informations- und Meinungsvielfalt zu nutzen“, sagt Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria. „Aber es geht eben nicht nur um besondere Situationen. Es geht um die alltägliche Teilhabe an demokratischen Meinungsbildungsprozessen, an Sportereignissen, an Kultur und an Unterhaltung.“

Ausgenommen von der Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Sendungen sind gemäß § 30b Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) Mediendienste-AnbieterInnen, die mit ihrem Angebot im jeweils vorangegangenen Jahr nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz erzielt haben oder deren Angebot nur lokal oder regional ausgerichtet ist. „Diese Ausnahmeregelung ist wichtig“, so Ogris. „Allen Beteiligten auf allen Seiten ist die gesellschaftliche und demokratiepolitische Bedeutung der Barrierefreiheit audiovisueller Medienangebote klar. Aber ebenso klar ist allen Beteiligten, dass damit auch eine wirtschaftliche Herausforderung einhergeht, die kleinere Unternehmen überlasten könnte.“

Die „Richtlinien zur Vergleichbarkeit und Standardisierung von Aktionsplänen zum Ausbau der Barrierefreiheit in audiovisuellen Mediendiensten" sind auf den Internetseiten der RTR Medien in deren Funktion als Geschäftsstelle der KommAustria veröffentlicht.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.