Die Telekom-Control-Kommission hat der Telekom Austria AG mit Bescheid Z 4/01-30 vom 17.12.2001 weitere Änderungen ihres Standardangebotes für den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen und zugehörigen Einrichtungen bis 28.12.2001 vorgeschrieben.
Der Spruch des Bescheides Z 4/01-30 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: