• Bereich
    TKK
  • Datum
    06.05.2002
  • Kategorie
    Netzzugang
  • Partei(en)
    European Telecom International AG
  • GZ
    Z 8/02-10

Z 8/02-10 - European Telecom International AG

Die Telekom-Control-Kommision hat am 6.5.2002 über Antrag der European Telecom International AG einen Bescheid über die Festlegung von Zusammenschaltungsbedingungen hinsichtlich der Rechnungslegung, der Zahlung, der Möglichkeit der Rechnungsbeeinspruchung sowie der Möglichkeit der Leistungseinstellung bei Nichtzahlung für die zwischen den Parteien wechselseitig im Wege der indirekten Verkehrsführung über das Netz der Telekom Austria erbrachten Zusammenschaltungsleistungen beschlossen.


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