Die Telekom-Control-Kommission hat am 07.02.2000 den Antrag der CyberTron Austrian Digital Network AG auf Anordnung der Zusammenschaltung zum Zweck des wechselseitigen Zuganges aus den Netzen der CyberTron Austrian Digital Network AG und der MCN Millenium Communication Network GmbH, im Wege der Verbindungsnetzbetreibervorauswahl, abgewiesen.