• Bereich
    TKK
  • Datum
    25.11.2024
  • Kategorie
    Frequenzen
  • GZ
    F 5/24

F 5/24 – Änderung von Frequenzzuteilungen (aus Gründen der Energieeffizienz)  

Die TKK hat am 25.11.2024 einen Bescheid beschlossen, mit dem die in den Zuteilungen von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3410 bis 3800 MHz vorgeschriebenen Frequenznutzungen zu Gunsten der Zuteilungsinhaber A1 Telekom Austria AG, Hutchison Drei Austria GmbH, T-Mobile Austria GmbH, LIWEST Kabelmedien GmbH, Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH und MASS Response Service GmbH durch jeweilige Einfügung wie folgt aus Gründen der Energieeffizienz geändert wurden:

"An einem für die Erfüllung der Versorgungspflicht relevanten Standort können Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs im Zeitraum 00:00-05:00 Uhr (Ortszeit) gesetzt werden, wenn dadurch für jeden einzelnen Nutzer die Datenrate im Downlink und Uplink im Versorgungsgebiet dieses Standorts das 95% Perzentil der Datenraten im Zeitraum 08:00 bis 22:00 Uhr nicht unterschritten wird."