Mit dem gegenständlichen Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 20.02.2017 erfolgte die Genehmigung der Überlassung von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3500 MHz von der NETcompany - WLAN Internet Provider GmbH an die GNK GmbH.
Der Bescheid ist untenstehend zum Download bereit.
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
2025-0.773.955 – 40 - Österreichische Post AG