Mit Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 18.09.2017 wurde eine vertragsersetzende Anordnung über ein Leitungsrecht zur Verlegung eines etwa 20 Meter langen Rohres samt Glasfaserverkabelung erlassen. Die Anordnung betrifft eine Liegenschaft in Kärnten, an der Wohnungseigentum besteht.