• Bereich
    TKK
  • Datum
    18.09.2017
  • Kategorie
    Leitungs- und Mitbenutzungsrechte
  • GZ
    D 9/17

D 9/17 – Leitungs­recht an einer Wohnungs­eigentums­liegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres 

Mit Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 18.09.2017 wurde eine vertragsersetzende Anordnung über ein Leitungsrecht zur Verlegung eines etwa 20 Meter langen Rohres samt Glasfaserverkabelung erlassen. Die Anordnung betrifft eine Liegenschaft in Kärnten, an der Wohnungseigentum besteht.